Reparatur am eigenen Kfz muss steuerlich absetzbar sein

München. Das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern fordert, dass Reparaturen am eigenen Kfz als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt und daher im Rahmen der Steuererklärung absetzbar werden. „Besonders in einem Flächenland wie Bayern ist gerade außerhalb der Ballungsräume der Weg zur Arbeit, zum Einkauf, zum Arzt oder zur Kita und damit der eigene Haushalt ohne ein eigenes Auto oftmals überhaupt nicht zu managen“, sagt Günter Friedl, Präsident und Landesinnungsmeister des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern. „Deshalb ist die Reparatur des eigenen Kraftfahrzeugs dringend als haushaltsnahe Dienstleistung anzusehen und das Einkommensteuergesetz muss zeitgemäß geändert werden.“

Politisch sei dieser Schritt in mehrerlei Hinsicht sinnvoll, sagte Präsident Friedl: Die steuerliche Absetzbarkeit wäre für viele Bürgerinnen und Bürger eine finanzielle Erleichterung, die besonders auch im ländlichen Raum zum Tragen komme, der nicht vom Deutschlandticket profitiere. „Wir wissen aus der Praxis, dass viele Kundinnen und Kunden aufgrund der schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage aktuell nur das Nötigste reparieren lassen, zum Beispiel vor der HU. Die steuerliche Absetzbarkeit wäre also kein Geschenk, sondern würde da helfen, wo sie gebraucht wird: Zur Aufrechterhaltung der individuellen Mobilität.“ Außerdem würde durch die Absetzbarkeit möglicher Schwarzarbeit der Nährboden entzogen – ohne Rechnung gibt es keinen Steuervorteil. Das wiederum würde besonders auch der Verkehrssicherheit zugutekommen. „Es war und ist ein absolutes Muss, dass Arbeiten an den immer komplexer werdenden Fahrzeugen von Profis durchgeführt werden müssen, die ihr Handwerk beherrschen“, sagte Präsident Friedl.

Um eine steuerpolitische Ungleichheit zu vermeiden wäre es zudem denkbar, auch Reparaturen für Fahrräder, E-Bikes etc., die ja auch zum Einkauf oder ähnliches genutzt werden, ebenfalls als haushaltsnah einzustufen. Auch sei nicht zu befürchten, dass die steuerliche Absetzbarkeit „ins Kraut schießen“ würde: „Die Kosten für Reparaturen setzen sich ja sowohl aus den Kosten der Ersatzteile als auch der eigentlichen Handwerksleistung zusammen. Es wäre weiterhin nur die handwerkliche Arbeit absetzbar – die zudem auf 20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr gedeckelt ist“, sagte Friedl.


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