Rechtliche Unterstützung Mitglieder der bayerischen Kfz-Innungen
Rechtliche Fragen gehören zum Betriebsalltag vieler Kfz-Unternehmen. Mitglieder der sieben bayerischen Kfz-Innungen erhalten deshalb kompetente Unterstützung in zahlreichen Rechtsgebieten. Die Beratung reicht von arbeitsrechtlichen Themen wie Arbeitsverträgen, Tarifverträgen, Ausbildungsverträgen, Kündigungen, Urlaubsansprüchen, Krankmeldungen oder Mutterschutz bis hin zu Fragen der Gewährleistung, Haftung und Vertragsgestaltung. Auch bei Werkverträgen, Schadenersatzansprüchen, Widerrufsrechten, Fernabsatzgeschäften sowie bei Verträgen mit Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern stehen wir den Betrieben zur Seite.
B2B-Expertise
Verträge mit Kunden, Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern
Arbeitsrecht
Von Arbeitsverträgen über Tarifverträge bis Mutterschutz
Haftungsfragen
Von Nacherfüllung bis Sachmangel
Gesetzliche Neuerungen
Über Widerrufsbelehrungen, zu Impressums- oder Gewährleistungspflichten
neue Technologien
Bspw. Handlungsempfehlungen & Haftungsrisiken nach einem E-Auto-Unfall
Digitalisierung
bspw. zu rechtssicheren Onlineshops, Widerrufsbuttons und mehr
Individuelle Anfragen
Mitgliedsbetriebe können sich mit ihren individuellen Rechtsfragen an die rechtliche Beratung des bayerischen Kfz-Gewerbes richten.
Darüber hinaus unterstützen wir bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen, den rechtlichen Vorgaben für Webseiten und Onlineshops, der rechtssicheren Gestaltung von Werbemaßnahmen sowie bei branchenspezifischen Anforderungen, beispielsweise zur Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung oder zu gesetzlichen Dokumentations- und Informationspflichten. So erhalten Innungsbetriebe praxisnahe Hilfestellung und können rechtliche Risiken im Betriebsalltag frühzeitig erkennen und vermeiden.
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Syndikusanwältin wenden:
Jacqueline Sacher – info (a) kfz-bayern.de
